Genossenschaft

Vorstand: 
Vorstandsvorsitzende: Alina Schrader (9c)
1. Vertreter: Seher Nur Özbey (9a)
2. Vertreter: Lilith Schreiner (9b)

Aufsichtsrat:
Aufsichtsratvorsitzender:  Dennis Schmidt (9a)
1. Vertreter: Lysan Cassel (9c)
2. Vertreter: Nina Friedrichs (9d)

(Aktueller Stand: April 2011)


Die Genossenschaft

Das Chill in ist eine eingetragene Schüler-Genossenschaft.
Es stand von Anfang an fest, dass es ein Projekt der Schüler wird und kein externer Anbieter mit einbezogen wird. Und als Geschäftsform haben wie die Genossenschaft gewählt, weil dadurch alle gleichberechtigt sind.
Uns war wichtig, dass wir alle demokratisch gleich viel zu sagen haben und das führte zu dem Entschluss, dass solch eine Genossenschaft für uns die beste Rechtsform ist.

Die Schüler-Genossenschaft ''Chill in'' ist ein wirtschaftliches Projekt unserer Schule. Damit verfolgen wir ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Das Ziel ist die Frühstücksversorgung der Schüler, sowie bei den Beteiligten Schlüsselqualifikationen wie Verantwortungsbereitschaft, Eigeninitiative und Teamfähigkeit auszubilden.


In dieser Schüler-Genossenschaft können nur Personen aufgenommen werden, die...

  • Schüler/in oder Lehrer/in an unserer Schule sind,
  • als Schüler/in die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten besitzen,
  • und die Regeln über die Genossenschaftsmitgliedschaft im Beitrittsvertrag akzeptieren.
Der Eintritt in die Genossenschaft kostet 1 €. Dieser wird zusammen mit der Anmeldung bei uns im Chill in abgegeben. Das Geld fließt in das kostenlose Buffet mit ein und wird dem Schüler bei Entlassung aus der Schule wieder ausgezahlt. Somit dient das Geld als Kapital.

Jedes Mitglied ist dazu berechtigt an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Diese ist das demokratische Element der Genossenschaft. Hier können alle Mitglieder ihre Meinung äußern.
Zudem werden jedes Jahr der neue Vorstand und der neue Aufsichtsrat gewählt. Jedes Mitglied darf sich an der Wahl beteiligen und hat eine Stimme.

Vorstand:
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen. Er muss erforderliche Maßnahmen ergreifen, die Mitarbeiter und das Rechnungswesen kontrollieren und am Jahresende das wirtschaftliche Ergebnis dokumentieren.
 Er ist für den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetrieb verantwortlich und somit äußerst wichtig.

Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat muss dafür sorgen, dass der Vorstand seinen Pflichten nachkommt. Er handelt im Auftrag aller Mitglieder.
Er lässt sich vom Vorstand über wichtige Ereignisse und den Verkauf des Geschäftsjahres berichten. Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam beraten und getrennt beschlossen.